WIR BEFÖRDERN MENSCHEN!

Wir achten auf Sie!

Für uns sind Sie als Fahrgast in der Tat ein Gast unseres Unternehmens und werden dementsprechend aufmerksam befördert.
Wir nehmen uns auch Zeit für die kleinen Dinge im Leben und liefern Sie nicht wie Stückgut vor der Haustür ab.

Egal ob mit oder ohne Behinderung - wir bringen Sie sicher ans Ziel!

Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!

Im Bereich der Krankenbeförderung bieten wir Dienstleistungen laut Personenbeförderungsgesetz an.
Das heißt für Sie, dass wir nur Beförderungen ohne zusätzliche medizinische Betreuung anbieten.

Diese Beförderungen kann man in mehrere Gruppen unterteilen:

sitzende Beförderung
sitzende Beförderung
für Leute mit und ohne Handicap
z.B. Fahrten zum Arzt, zur Reha, zur Dialyse, zur Onkologie oder zur Kur
sitzende beförderung
sitzende beförderung
mit Mobilitätsunterstützung
darunter fallen Fahrten, bei denen der Patient z.B. mit einem Tragestuhl auf dem Weg Kfz / Ziel unterstützt werden muss. Auch dies kann zu eigentlichen Zielen wie der Dialyse, zum Arzt, zum KH o.ä. sein.
private beförderung
private beförderung
Ihre private Beförderung
Wenn Sie einmal etwas privates unternehmen möchten, stehen wir Ihnen immer zur Verfügung!

METRASERV

Von Anfang bis Heute
Über uns

Bereits 1988 begannen wir als medizinischer Transportdienst und führten ab dem Jahr 1990 Transporte für die Transplantationschirurgie des KfH Köln durch. Dies Tätigkeitsfeld ging später über auf die Deutsche Stiftung Organtransplantation mit gleichzeitiger Erweiterung unseres Gebietes auf Bonn, Aachen und Düsseldorf.

Ebenfalls zur selben Zeit nahmen wir die Krankenbeförderung mit behindertengerechten Fahrzeugen, sogenannten Liegemietwagen, auf.

Die verantwortlichen Mitarbeiter von MeTraServ arbeiten seit der damaligen Zeit in diesem Bereich zusammen und verfügen dementsprechend über einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der Krankenbeförderung.

Die Erweiterung unseres Unternehmens auf die Durchführung von Krankentransporten mit medizinischer Betreuung nach dem Rettungsgesetz NRW scheitert leider bis heute an diesem Gesetz. Eine Zulassung von neuen Unternehmen bzw. die Erteilung von weiteren Konzessionen ist bis dato nicht vorgesehen, so dass wir uns voll und ganz auf Ihre Belange konzentrieren!

  • Pünktlichkeit

    Wir tun alles, um Sie pünktlich zu Ihrem Termin zu bringen.

  • Zuverlässigkeit

    Auf uns können Sie sich verlassen!

  • Kompetenz

    Wir helfen Ihnen immer weiter!

  • Flexibilität

    Wir tun alles menschenmögliche für Sie!

DIE FAHRTKOSTENREGELUNG

Was bezahlt die Krankenkasse?

Folgende Definition gilt laut Bundesausschuss als Voraussetzung zur Kostenübernahme:

"Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, welche eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zur Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Seele unerlässlich ist."

Grundsätzlich fallen darunter z.B. Krebspatienten auf dem Weg zur Therapie, Dialysepatienten , Patienten mit Schwerbehindertenausweis (aG), (Bl), (H) , sowie Patienten die unter Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung!), 4 oder 5 fallen.

Alle Fahrten, welche medizinisch notwendig und/oder von Ihrem Arzt verordnet sind, werden direkt von uns mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Wie auch bei Medikamenten, fällt dabei eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Rechnungssumme an, minimal 5 Euro, maximal 10 Euro. Selbstverständlich entfallen diese Zuzahlungen bei Vorlage eines Befreiungsausweises.

Anbei ein Muster einer Verordnung einer Krankenbeförderung unsere Wagen betreffend.
Gerne können Sie diese ausgedruckt Ihrem Arzt als Muster vorlegen.

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